Honoris causa

Honoris causa (lat. ‚Ehren halber‘, abgekürzt h. c., deutsch auch E. h.; letzterer v. a. im technischen Bereich als Dr.-Ing. E. h.[1] verliehen) dient zur Kennzeichnung von als Auszeichnungen verliehenen Graden, Bezeichnungen und Titeln, die damit von regulär erworbenen Bezeichnungen (akademische Grade, Amtstitel/-bezeichnungen) abgegrenzt werden. Teilweise ist die Unterscheidung nur noch historisch, da die „reguläre“ Würde gar nicht mehr vergeben wird.[2]

Am bekanntesten dürfte die Ehrendoktorwürde sein, abgekürzt meist als Dr. h. c. In Österreich findet sich die Phrase auch in Verbindung mit verschiedenen Berufstiteln, etwa im Baurat h. c. und im Bergrat h. c.[3]

Auch bei ausländischen Ehrengraden gelten hinsichtlich der Führung dieselben Voraussetzungen wie bei der Führung tatsächlicher akademischer Grade aus dem Ausland. Ist die Führung des regulären Doktor-Grades einer Institution beispielsweise nur mit Ergänzung der verleihenden Hochschule und des Landes zulässig (dies ist mit vereinzelten Ausnahmen i. d. R. bei allen Graden außerhalb der Europäischen Union der Fall), so gilt dies auch für den Ehrengrad. Eine abweichende Gradführung kann in Deutschland den Tatbestand des § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) erfüllen.

  1. vgl. z. B. Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 10.01.2013 1/2013 | Promotionsordnung der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik zum Dr.-Ing. (PDF), auf
  2. alleantworten.de: Was ist ein Dr. h. c.? In: Website alleantworten.de. alleantworten.de, 18. Mai 2021, abgerufen am 9. Juni 2023.
  3. RIS - Schaffung von Berufstiteln - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 13.11.2023. Abgerufen am 13. November 2023.

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